Inhouse-Schulungen für Mitarbeiter*innen der ÜBV-Betriebe

Mitgliedsunternehmen des Verbundes erhalten einen Zuschuss von 50% der Schulungskosten; max. bis zu 500,00 € pro Jahr für die innerbetriebliche Qualifizierung von Mitarbeiter*innen.

Voraussetzungen:

- Verwendung für eine Inhouse-Schulung durch einen externen Referenten/eine externe Referentin

- Das Schulungsthema unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf

- Die Schulung wird belegt durch eine Rechnung oder Überweisungskopie

- Antragstellung mind. 2 Monate vor Beginn der Schulung direkt bei der Geschäftsstelle

- Der Vorstand des Überbetrieblichen Verbundes e.V. hat die Förderung der Schulung vorab genehmigt.

 

Anforderungen und Antrag zum Downloaden:

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ÜBV- Förderung Inhouse-Schulungen ab 202
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Antrag_Inhouse-Schulung ab 2020 _ÜBV_bla
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Förderung einer Fortbildung

Das Thema der Fortbildung unterstützt den beruflichen Wiedereinstieg und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Mitgliedsunternehmen des Verbundes erhalten einen Zuschuss von 50 % der Fortbildungskosten (max. bis zu 500,00 € pro Jahr) für die Qualifizierung von Mitarbeiter*innen, die nach einer mind. 6-monatigen Elternzeit oder Pflegezeit wieder in den Betrieb zurückkehren.
Anforderungen und Antrag zum Downloaden:
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ÜBV ROW Gutschein Fortbildung 2022 02.pd
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ÜBV ROW Gutschein Antrag_FOBI ab 2022 _Ü
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